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Allgemeinen Geschäftsbedingungen + kompakte AGB für Angebote

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen SLK REISEN - Inh. Laura Betten (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern, einschließlich EVU, öffentlichen Stellen sowie privaten Auftraggebern, die Leistungen im Bereich Schienenersatzverkehr, Shuttleverkehr, sowie die Bereitstellung von Fahrzeugen und Fahrpersonal in Leihgabe betreffen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Verkehrsleistungen, insbesondere Schienenersatzverkehr (SEV) und Shuttleverkehre, sowie die Bereitstellung von Omnibussen und qualifiziertem Fahrpersonal in Leihgabe, gemäß dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot, der Leistungsbeschreibung sowie den bestätigten Einsatz- und Fahrplänen.

3. Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

4. Leistungen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen mit geeigneten Fahrzeugen und qualifiziertem Fahrpersonal unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der vorherigen Abstimmung und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.

Die Bereitstellung von Fahrzeugen und Personal erfolgt in Leihgabe ausschließlich für die vereinbarten Einsatzzeiten und Aufgaben.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

Dazu zählen insbesondere Einsatzzeiten, Linienführungen, Haltestellen, besondere betriebliche Anforderungen sowie Ansprechpartner.

Der Auftraggeber sorgt zudem für die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften während des Einsatzes.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot oder Vertrag.

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung alle 14 Tage oder monatlich nach Leistungserbringung auf Basis der tatsächlich erbrachten und bestätigten Leistungen.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar.

7. Leistungsnachweise

Grundlage der Abrechnung sind die vom Auftraggeber bestätigten Leistungsnachweise. Diese sind vom Auftraggeber zeitnah zu prüfen und freizugeben.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für Personenschäden bleibt hiervon unberührt.

9. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Streiks), berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung für die Dauer der Behinderung auszusetzen. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

10. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu entnehmen.

11. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers bzw. in diesem Fall das Amtsgericht Potsdam.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Kompakte AGB für Angebote

Diese kompakten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Aufträge im Bereich Schienenersatzverkehr, Shuttleverkehr sowie Leihgabe von Fahrpersonal und Omnibussen.

1. Geltungsbereich

Gilt für EVU, öffentliche und private Auftraggeber. Abweichende AGB des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn schriftlich vereinbart.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung zustande.

3. Leistungen

Erbringung von Verkehrsleistungen und Bereitstellung von Fahrzeugen und Personal gemäß vereinbartem Angebot. Änderungen bedürfen Abstimmung und können Preisänderungen verursachen.

4. Mitwirkungspflichten

 Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Einsatzpläne und Ansprechpartner bereit.

5. Vergütung und Zahlung

Abrechnung , wenn nicht anders vereinbart, alle 14 Tage bzw. je nach Auftrag monatlich nach Leistungserbringung.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Eingang zahlbar.

6. Leistungsnachweise

Abrechnung basiert auf vom Auftraggeber bestätigten Leistungsnachweisen.

7. Haftung

Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; bei einfacher Fahrlässigkeit nur für wesentliche Vertragspflichten begrenzt auf den typischen Schaden.

Personenschäden unberührt.

8. Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt (z. B. Streik, Naturereignisse) kann die Leistung ausgesetzt werden; Schadensersatz ausgeschlossen.

9. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäß Datenschutzgesetz verarbeitet.

10. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller Informationen.

11. Recht & Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

Stand: Januar 2026

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