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Barrierefreiheitserklärung
 

1. Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website [www.slk-reisen.de].
 

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit barrierefrei zugänglich zu machen.
 

2. Rechtsgrundlagen

Diese Erklärung basiert auf den folgenden rechtlichen Grundlagen:

  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

  • EU-Richtlinie (EU) 2016/2102

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
     

3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise barrierefrei.
 

Die Anforderungen der BITV 2.0 werden teilweise erfüllt. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit unserer Website weiter zu verbessern.
 

4. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

  • Eingebundene Karten (z. B. Google Maps) sind nicht vollständig barrierefrei.

  • PDF-Dokumente (z. B. Angebote, Informationsunterlagen) sind teilweise nicht barrierefrei.

  • Einzelne Bilder oder Grafiken verfügen möglicherweise noch nicht über vollständige Alternativtexte.
     

Wir sind bemüht, diese Inhalte schrittweise barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
 

5. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde im Januar 2026 erstellt und zuletzt am 20.01.2026 überprüft.

Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung.
 

6. Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website aufgefallen oder haben Sie Hinweise und Anmerkungen?

Dann kontaktieren Sie uns gern:

SLK REISEN - Inh. Laura Betten
Am Dorfanger 26 
14641 Nauen OT Tietzow
E-Mail: info@slk-reisen.de
Telefon: 0171 178 66 00

 

Wir werden uns bemühen, Ihr Anliegen zeitnah zu prüfen und Ihnen zu antworten.
 

7. Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind und Ihre Hinweise nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung geführt haben, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.
 

In der Regel ist dies die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG:

Schlichtungsstelle BGG

Bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

 

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Website der Schlichtungsstelle BGG.
 

Stand: Januar 2026

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